|
Aktuell:
Chip-
und Registrierungspflicht in Österreich ab 30. Juni 2008 !
Auf Grund der Novelle des
Tierschutzgesetzes vom 11.1.2008
müssen Hunde bis 31.12.2009 mittels
Mikrochips gekennzeichnet
und registriert werden. Welpen sind spätestens mit einem Alter
von
drei Monaten, jedenfalls aber vor der ersten Weitergabe mittels
Mikrochips zu kennzeichnen und binnen eines Monats zu melden.
Als Registrierstelle für
das amtliche Hunderegister nimmt
ANIMALDATA.COM bei allen Neuregistrierungen von
Hunden
die Meldung automatisch vor, bei den bereits registrierten
Hunden
muss eine Datenergänzung durchgeführt werden, da
einige der
gesetzlich geforderten Daten zum Zeitpunkt der Registrierung
noch nicht bekannt waren.
http://www.animaldata.com/
weitere
Registrierungsmöglichkeiten
|